Du bist unter 18?
Kein Problem!
Wer mindestens 16 Jahre alt ist, hat die Möglichkeit in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson öffentliche Veranstaltungen auch länger als bis 24 Uhr zu besuchen.
Das untenstehende Formular muss dazu ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.